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  • · Nachricht · Verjährung

    Verjährung von Prämienansprüchen aus Altversicherungsverträgen

    | Prämienansprüche aus sogenannten Altversicherungsverträgen, die im Jahr 2008 fällig werden, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. (BGH 16.4.14, IV ZR 153/13, Abruf-Nr. 141534 ). |

     

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieses Ergebnis aus Art. 1 Abs. 1 EGVVG i.V.m. § 12 VVG a.F. ergibt oder ob Art. 3 Abs. 1 EGVVG entsprechend anzuwenden ist. Im Falle der Anwendung von Art. 3 EGVVG sind auch die Regelungen über den Fristenvergleich in Art. 3 Abs. 2 und 3 EGVVG heranzuziehen.

    Quelle: ID 42711559