02.05.2018 · Fachbeitrag · Verjährung
Warten auf den Anspruchsgegner kann gefährlich sein
| Liegen nicht alle zur Prüfung einer werkvertraglichen Schlussrechnung erforderlichen Unterlagen vor, muss zeitnah ein möglicher Rückzahlungsanspruch wegen einer Überzahlung geprüft werden, um grob fahrlässige Unkenntnis i. S. d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu vermeiden. |
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