· Fachbeitrag · Bilanzierung
Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen bei Versicherungsvertretern
von Professor Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Der BFH hat sich in einem viel beachteten Urteil mit der Grundsatzfrage des Realisationszeitpunktes von Provisionszahlungen bei einem bilanzierungspflichtigen Versicherungsvertreter befasst ( BFH 17.3.10, X R 28/08, Abruf-Nr. 103240 ). Der folgende Beitrag stellt die Konsequenzen dieses Urteils für die Praxis und zu erwägende Gestaltungsmöglichkeiten dar. Darüber hinaus werden auch die bilanziellen Auswirkungen bei nicht unmittelbar von dem Urteil betroffenen Personen - wie nicht bilanzierungspflichtige Versicherungsvertreter, Versicherungsunternehmen und Handelsvertreter - analysiert. |
1. Bilanzielle Behandlung von Provisionen beim Versicherungsvertreter
1.1 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich
In dem in erster Instanz vor dem FG Sachsen-Anhalt verhandelten Streitfall hatte ein nach § 5 Abs. 1 EStG bilanzierungspflichtiger Versicherungsvertreter für eine Reihe von Versicherungsunternehmen Verträge vermittelt und erhielt dafür vertragsgemäß Provisionen. Teilweise wurden ausdrücklich Provisionsvorschüsse vereinbart. Bei den vermittelten Verträgen handelt es sich überwiegend um Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und mit teilweise einmaligen und teilweise laufenden Prämienzahlungen; BFH vom 17.3.10, Tz. 1).
Strittig war der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. HS HGB) aus den Vermittlungsprovisionen beim Versicherungsvertreter.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig