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  • · Fachbeitrag · Drittes Quartal 2019

    FG Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Auch für das dritte Quartal 2019 haben wir für Sie wieder die veröffentlichten FG-Urteile gesichtet und die besonders praxisrelevanten Entscheidungen mit ersten Hinweisen für die Gestaltungsberatung versehen. |

    1. GmbH-Anteil bei einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG kein notwendiges Sonder-BV

    Die Beteiligung eines Kommanditisten an einer GmbH, die Komplementärin einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG ist, stellt kein notwendiges Sonder-BV des Kommanditisten dar, wenn die GmbH über einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung verfügt (FG Düsseldorf 2.5.19, 11 K 1232/15 F, Rev. BFH: IV R 15/19). Im Streitfall war streitig, ob der Kommanditist einen Entnahmegewinn zu versteuern hatte, als er Anteile an der Komplementär-GmbH an seine Kinder verschenkte. Das hätte vorausgesetzt, dass die GmbH-Beteiligung zum steuerlichen BV bei der GmbH & Co. KG gehört hätte. Diese Frage hat das FG klar verneint.

     

    PRAXISTIPP | Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung entsteht dann kein notwendiges Sonder-BV des Mitunternehmers an einem GmbH-Anteil, wenn zwischen der GmbH und der Mitunternehmerschaft nur übliche Geschäftsbeziehungen bestehen, wie sie die GmbH auch mit fremden Dritten unterhält (BFH 28.6.06, XI R 31/05, BStBl II 07, 378). Dies gilt vor allem dann, wenn der Mitunternehmer mit der GmbH-Beteiligung außerhalb der Mitunternehmerschaft liegende Vermögensinteressen verfolgt. Solche Interessen sind immer dann anzunehmen, wenn die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung unterhält (BFH 7.12.84, III R 91/81, BStBl II 84, 241).