21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 15/19
Sonderbetriebsvermögen, Anteil, Komplementär, Kapitalgesellschaft, Stille Reserven
Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
Gehört die Beteiligung des alleinigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH auch dann zu dessen Sonderbetriebsvermögen, wenn zwar die Führung der Geschäfte der KG gegenüber dem von der Komplementär-GmbH unterhaltenen eigenen Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung ist, die Gesellschaft jedoch von dem Kommanditisten gezielt zur Gründung einer (gewerblich geprägten) Einmann-GmbH & Co. KG genutzt wurde, um in diese Immobilien aus einem ruhenden Gewerbebetrieb ohne Aufdeckung stiller Reserven überführen zu können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 15/19
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.12.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung