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  • · Fachbeitrag · Zweites Quartal 2015

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die „Top 10“ für die Gestaltungsberatung

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    | Auch im zweiten Quartal des Steuerjahrs 2015 haben die Finanzgerichte wieder zahlreiche Urteile zu umstrittenen Kernfragen des Steuerrechts gesprochen, aus denen wir die für die Gestaltungsberatung wichtigsten für Sie kurz kommentiert haben. |

    1. Betreuung einer Katze als haushaltsnahe Dienstleistung

    Für Aufwendungen für die Versorgung und Betreuung einer Hauskatze in der Wohnung des Steuerpflichtigen (im Streitfall wurden Arbeits- und Fahrtkosten angeführt) ist die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 1 2. Alt. EStG zu gewähren (FG Düsseldorf 4.2.15, 15 K 1779/14 E, EFG 15, 650; Rev. BFH: VI R 13/15).

     

    PRAXISHINWEIS |  

    Zu beachten gilt, dass die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nur insoweit anerkannt werden können, als die Betreuung der Haustiere in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder im eigenen Garten stattfindet. Die ärztliche Behandlung von Tieren gehört weiterhin nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (so zu Recht: Neu, EFG 15, 651).

     

    Da das Urteil des FG Düsseldorf im Widerspruch zu der Auffassung der Finanzverwaltung steht (BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003:004,2014/0023765, BStBl I 14, 75, Anlage 1 zu Rn. 7 zum Stichwort „Tierbetreuungs-, -pflege- oder -arztkosten), muss weiterhin mit Widerstand der Finanzämter gerechnet werden. Einspruch und Klage sind deshalb bis zur höchstrichterlichen Klärung geboten.