· Fachbeitrag · Der praktische Fall
So umgehen Sie die Abzugsbeschränkung der Kosten für ein Erststudium erfolgreich!
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Die Kosten für ein Erststudium sind bekanntlich nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 EUR im Jahr geltend gemacht werden. Das BVerfG prüft zwar derzeit, ob diese Abzugsbeschränkung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfG, 2 BvL 23/14 u. 24/14). Auf ein positives Urteil kann man aber allenfalls hoffen. In der Gestaltungsberatung muss man daher andere Lösungen finden, um die Kosten für ein Erststudium steuerlich in Abzug zu bringen. |
1. Sachverhalt
Der Sohn des Ehepaars A möchte nach dem bestandenen Abitur an einer privaten Hochschule studieren. Die jährlichen Studienkosten belaufen sich auf 6.000 EUR. Hinzu kommen Kosten für eine Unterkunft am Studienort (doppelte Haushaltsführung) sowie Fahrtkosten. Herr A rechnet mit Ausgaben von mindestens 10.000 EUR pro Jahr. Er möchte nicht abwarten, bis das BVerfG in Sachen „Ausbildungskosten“ entschieden hat und fragt seinen steuerlichen Berater, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt, die Kosten irgendwie abzusetzen. Herr A ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, aus dem er Mieteinkünfte von 12.000 EUR jährlich erzielt. Diese unterliegen bei ihm einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 35 %. Der Sohn wird voraussichtlich während des Studiums nicht arbeiten und verfügt auch sonst über keine Einkünfte.
2. Lösung
Ein Abzug der Kosten als Sonderausgaben wird beim Sohn mangels eigener Einkünfte ins Leere laufen. Selbst wenn die Ausgaben als Werbungskosten abziehbar wären, würde sich „unterm Strich“ nur eine geringe steuerliche Auswirkung ergeben. Denn oftmals enden Studiengänge im August. Erzielt das Kind ab September Einkünfte, so würde der während des Studiums „mühsam“ aufgebaute Verlustvortrag gleich im Erstjahr zu einem großen Teil aufgezehrt, auch wenn die Steuerbelastung im Jahr der erstmaligen Arbeitsaufnahme ohnehin relativ gering wäre.
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