21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · 2 BvL 23/14
Ausbildung, Studium, Erststudium, Werbungskosten, vorweggenommene Werbungskosten, Nichtselbständige Arbeit
Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 12. November 2014, 14:16 Uhr
-- Normenkontrollverfahren --Ist § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern?
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 2 BvL 23/14
Normen: EStG § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Beschluss vom 19.11.2019.
Rechtsmittel: Normenkontrollverfahren