Das Bundeszentralamt für Steuern hat mit Mitteilung vom 27.7.15 darauf hingewiesen, dass Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1.1.16 ungültig werden, wenn diesen keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) zugeordnet wird. Es genügt, wenn dem Kreditinstitut die Steuer-IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer Freistellungsauftrag muss also nicht erteilt werden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat jüngst Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen (FG Düsseldorf 4.2.
Der BFH hatte jüngst zu klären, ob Zinseinnahmen für Darlehen zwischen Ehegatten mit der Abgeltungsteuer oder mit dem (höheren) individuellen Steuersatz zu versteuern sind. Sofern der das Darlehen gewährende ...
Die Finanzverwaltung hat ausführlich zur Anwendung von § 35a EStG Stellung genommen. Diese Anwendungsgrundsätze sind an zentralen Stellen insbesondere durch BFH-Rechtsprechung überholt. Bereits jetzt sind die aktuellen Entscheidungen in der Veranlagung mit Billigung der Finanzverwaltung anwendbar. So können die Schornsteinfegerkosten wieder voll angesetzt werden (BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004, Abruf-Nr. 140388 ).
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum ...
Wurden Unternehmer in 2014 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese wieder erstattet haben, muss der Antrag spätestens am 30.9.2015 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für ...
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ gezahlt werden. Dies ist zumindest die Ansicht des FG Rheinland-Pfalz (28.4.15, 3 K 1387/14, n.rkr., Abruf-Nr. 144829 ).