· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Vor-GmbH und Vorgründungsgesellschaft: Ist die GmbH in der Gründungsphase GewSt-pflichtig?
von Dr. Helmar Fichtelmann, Ansbach
| Die verschiedenen Abschnitte der GmbH-Gründung (Vorgründungsgesellschaft, Vor-GmbH und GmbH) sind, wenn der Geschäftsbetrieb bereits vor Entstehung der GmbH aufgenommen worden ist, jeweils selbstständige Gewerbebetriebe und als solche gewerbesteuerpflichtig. Bei der fehlgeschlagenen Vor-GmbH ist die gesamte gewerbliche Tätigkeit ein gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft (bei Gründungsversuch mit mehreren Gesellschaftern) bzw. eines Einzelunternehmers (bei Ein-Mann-Gründung). |
1. Rechtsnatur von Vor-GmbH und Vorgründungsgesellschaft
Unter einer Vor-GmbH wird allgemein die in Gründung befindliche GmbH zwischen Errichtung des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung der GmbH in das Handelsregister verstanden (vgl. BFH 12.12.07, X R 17/05, BStBl II 08, 579; Karsten Schmidt in Scholz, § 11 Rn. 21). Sie stellt eine Rechtsform sui generis dar (vgl. Karsten Schmidt, a.a.O., § 11 Rn. 24) und bildet die notwendige Vorstufe zur GmbH. Die Vor-GmbH ist abzugrenzen gegen
- die Vorgründungsgesellschaft. Unter dieser wird die Vereinbarung der künftigen GmbH-Gesellschafter zur Gründung einer GmbH verstanden,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig