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  • · Fachbeitrag · Drittes Quartal 2012

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die „Top 10“ für die Gestaltungsberatung

    von Dipl.-Finw. RiFG Dr. Volker Kreft

    | Aus der Flut der im dritten Quartal 2012 ergangenen FG-Entscheidungen haben wir „quer durch alle Steuerarten“ wieder die praxisrelevantesten ausgewählt und kurz kommentiert. Da die Urteile in fast allen Fällen noch nicht rechtskräftig sind, sollte man die weitere Rechtsentwicklung im Revisionsverfahren nie aus den Augen verlieren. |

    1. Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten beim Übergang zur Liebhaberei

    Hat der Steuerpflichtige zunächst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und ist die Einkünfteerzielungsabsicht später weggefallen, können Schuldzinsen, die wirtschaftlich auf die Zeit nach Umqualifizierung der Vermietungstätigkeit zur Liebhaberei entfallen, als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein (FG Düsseldorf 4.7.12, 9 K 4673/08 E, Rev. BFH: IX R 37/12).

     

    PRAXISHINWEIS | Nachdem der BFH nach langjähriger Kritik im Schrifttum seine Rechtsprechung zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V geändert hat (vgl. BFH 20.6.12, IX R 67/10, DStR 12, 1801), stellt sich die Frage der Reichweite dieser neuen Rechtsprechung. Das FG Düsseldorf ist nunmehr als erstes FG zu dem Ergebnis gelangt, dass nachträgliche Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Umqualifizierung der Vermietungstätigkeit zur Liebhaberei entfallen, insoweit abziehbar sind, wie sie es auch im Falle einer Veräußerung des Grundstücks im Zeitpunkt der Umqualifizierung gewesen wären (zweifelnd Jachmann, jurisPR-SteuerR 41/2012 Anm. 3). Die Rechtsfrage hat erhebliche Bedeutung in den Fällen, in denen die Einkünfteerzielungsabsicht wegen fehlender Dauervermietung an fremde Dritte nicht unterstellt werden kann (z.B. Privatnutzung einer Ferienwohnung). Ein auch nur teilweiser Abzug der Schuldzinsen beim Übergang zur Liebhaberei würde die negativen Folgen erheblich abmildern.