· Fachbeitrag · Familienleistungsausgleich
Volljährige Kinder: Zugang zu Steuervergünstigungen erleichtert
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Kinder verursachen einiges an Ausbildungskosten. Vater Staat unterstützt die Eltern mit Kindergeld oder Kinderfreibeträgen. Erfreulicherweise entfällt nun die oft verfängliche „Fallbeilregelung“, sodass Eltern die Vergünstigungen selbst für volljährige Kinder unabhängig von deren Einkünften erhalten können. Dafür gewinnt aber die erstmalige Berufsausbildung an Bedeutung. |
1. Drei Grundfälle der Berücksichtigung erwachsener Kinder
Die Förderung mittels Kindergeld oder Kinderfreibeträgen lässt sich bei einem volljährigen Kind in drei Grundfälle unterteilen:
- Fall 1: Das Kind hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, geht keiner Beschäftigung nach, ist arbeitssuchend gemeldet und bemüht sich ernsthaft um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle (FG Baden-Württemberg 12.4.11, 6 K 3291/08). In diesem Fall wird es wie bisher - unabhängig vom Ausbildungsstand (auch wenn die Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung eintritt) berücksichtigt. Neu ist, dass bei diesen Kindern ab 2012 die Einkommensprüfung entfällt.
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