Ein Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, ist laut BFH kindergeldrechtlich nicht als Kind zu berücksichtigen, wenn es erkrankt ist und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist (BFH 12.11.20, III R 49/18).
Das Jahr 2020 war geprägt durch ein neuartiges Virus, das zum 1.3.20 die Welt veränderte. Neben der medizinischen Bekämpfung von „Corona“ musste die Regierung auch die wirtschaftlichen Einbußen durch den Lockdown ausgleichen. In kürzester Zeit wurden zwei Corona-Steuerhilfegesetze auf den Weg gebracht. Des Weiteren wurden staatliche Unterstützungen geschaffen (Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe), die – als sog. Fixkostenzuschüsse ausgestaltet – im ...
In der Praxis erlebt die vermögensverwaltende GmbH aktuell eine Renaissance. In der letzten Ausgabe hatten wir bereits dargestellt, wie sich mit dem „Holdingmodell“ und der Ausnutzung des Konzernprivilegs hier ...
Immer wieder versuchen Steuerberater und ihre Mandanten, die personelle Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Bei solchen Gestaltungen sollte man aber größte Vorsicht walten lassen.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Bestehen bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume, sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.11.2020 – XI R 7/20 und bestätigte damit seine Rechtsprechung (s. bereits Pressemitteilung Nr. 063/16 zum Urteil vom 10.08.2016 – XI R 31/09).