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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Amtshaftung

    Schadenersatzanspruch: Das Land muss die Kosten des Einspruchsverfahrens übernehmen!

    | Wird durch eine Amtspflichtverletzung ein falscher Steuerzahler in Anspruch genommen und leitet dessen Steuerberater daraufhin das Einspruchsverfahren ein, so kann der Steuerpflichtige das Land auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Er kann die Erstattung seiner Steuerberatungskosten verlangen, allerdings nur in Höhe einer Gebühr im unteren Bereich der StBGebV. Dies gilt auch dann, wenn vom Steuerberater tatsächlich eine höhere Rahmengebühr für die Durchführung des Einspruchsverfahrens in Rechnung gestellt wurde (OLG Celle 19.2.02, 16 U 185/01). |