Die Grundregel lautet: Die Gebühren (§§ 21 bis 46 StBVV) kann man abrechnen, Geschäftskosten (§ 3 Ab. 1 StBVV) nicht. Doch es gibt Ausnahmen. Zu unterscheiden sind die allgemeinen und die besonderen Geschäftskosten.
Darf es immer nur die Mittelgebühr sein? Eine Steuerberaterin hat dies anders gesehen und bei einer Mandantin Gebühren oberhalb der Mittelgebühr für angemessen erachtet (AG Soest 2.11.21, 13 C 117/20).
Das AG Soest (2.11.21, 13 C 117/20) hat entschieden, dass eine Steuerberaterin berechtigt war, Gebühren oberhalb der Mittelgebühr für verschiedene Tätigkeiten abzurechnen, da sie die angemessene Begründung und ...
Nach § 16 StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz der Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Er kann die tatsächlich entstandenen Kosten oder einen Pauschsatz (20 % der Vergütung, maximal 20 EUR) fordern. Bei 100 Mandanten und durchschnittlich 5 Angelegenheiten pro Rechnung steht so ein Volumen von 10.000 EUR (= 100 x 5 x 20 EUR pro Angelegenheit) jährlich in Rede statt bisher nur 2.000 EUR (100 x 1*20 EUR pro Rechnung). Klingt verlockend, aber ist das auch durchsetzbar?
Die Abtretung (= Übertragung) von Vergütungsforderungen ist in den berufsrechtlichen Grenzen des § 64 Abs. 2 StBerG seit 2008 erlaubt. Viele Kanzleien machen daher von der Einschaltung berufsständischer ...
In letzter Zeit taucht immer wieder die Frage auf, ob die Forderung von EDV-Kosten durch den Steuerberater die Gewerblichkeit der gesamten Einnahmen begründen kann. Und wie so häufig ist die Antwort: Es kommt darauf ...
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Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
Ein Ende Oktober 2023 vom BMJ vorgelegter Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz will die Digitalisierung vorantreiben. Dort findet sich auch eine Vereinfachung für anwaltliche Honorarabrechnungen, indem das dafür derzeit geltende Schriftformerfordernis (§ 10 Abs. 1 RVG) entfallen und durch die Textform ersetzt werden soll. Textform bedeutet nach § 126b BGB insbesondere, dass keine Unterschrift mehr erforderlich ist, sodass Rechtsanwälte ihre Rechnungen künftig ohne ...