16.04.2025 · Nachricht ·
Honorartipp
Vereinbare Tätigkeiten in der Steuerberatung sind zusätzliche Aufgaben, die Steuerberater neben ihren typischen beruflichen Aufgaben (Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG) ausüben dürfen. Die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten ist in § 57 Abs. 3 StBerG und § 15 BOStB geregelt.
25.03.2025 · Fachbeitrag ·
Haftung
Wie weit gehen die Hinweispflichten des Steuerberaters und wann ist der Mandant für sein (steuerliches) Wohl und Wehe selbst verantwortlich? Das LG Münster (3.7.24, 110 O 50/23) hat sich in dieser Frage sehr klar ...
25.03.2025 · Fachbeitrag ·
Honorartipp
Für Steuerberater gibt es – bis auf die Annahme von Provisionen i. S. d. § 9 StBerG – viele Möglichkeiten, neue Mandanten zu akquirieren: Werbung, Empfehlung durch Mandanten etc. Dass Akquisekosten den ...
21.03.2025 · Nachricht · Gebührenrecht
Heute, am 21.3.25, hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zugestimmt. Sie sieht eine Anpassung der Gebühren an die Einkommensentwicklung der Jahre 2020 bis 2024 vor. Die Gebühren waren zuletzt Mitte 2020 erhöht worden. Für Abonnenten hat KP Kanzleiführung professionell eine Sonderausgabe zusammengestellt, die online als PDF abgerufen werden kann.
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17.02.2025 · Fachbeitrag ·
E-Rechnung/Berufsrecht
Durch marginale Änderungen der StBVV und des RVG können Gebührenrechnungen von Steuerberatern nun ausschließlich digital erstellt und übermittelt werden. Durch die Bürokratieentlastungsverordnung wurde § 9 Abs.
14.02.2025 · Fachbeitrag ·
Honorartipp
Immer noch bestimmt die Mehrzahl der Berufsangehörigen die Gebühren erst nach getaner Arbeit. Um die Angemessenheit der Vergütung hinsichtlich Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung für den Auftraggeber belegen zu ...
30.12.2024 · Nachricht · Gebührenrecht
Das FG Münster (26.6.24, 4 Ko 1086/84 KFB, Beschluss) hatte zu entscheiden, ob die vom Prozessbevollmächtigten angesetzten Gebühren für das Einspruchsverfahren wegen eines Synergieeffektes nach § 15a Abs. 2 RVG geringer ausfallen, weil er sich lediglich auf die Stellungnahme des FA zu den Ergebnissen der Betriebsprüfung gestützt habe, die Angelegenheit deshalb als einfach einzustufen sei.
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