Der Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom Dezember 2024 bietet eine Orientierungshilfe für den berufsrechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien. Er dient als Hilfestellung, ist nicht abschließend und soll laufend aktualisiert werden. Steuerberater, die KI in der Beratungspraxis einsetzen, sollten sich den Leitfaden zur Hand nehmen! Dieser Beitrag fasst einige wichtige Aspekte zusammen
Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ...
Der Begriff der „Compliance“ hat in den letzten Jahren in vielen Wirtschaftssektoren an Bedeutung gewonnen. Auch für Rechtsanwälte und Steuerberater steht die Frage im Raum, ob es notwendig wird, einen speziellen ...
Der BFH (22.10.24, VIII R 19/22) hat erstmals eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtbenutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gewährt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis haben.
Der BGH (11.11.24 AnwZ (Brfg) 35/23) hat die Beitragspraxis für Steuerberater in Rechtsanwaltskammern für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG). Gleichzeitig wurde eine ...
Seit dem 1.1.23 nutzen Steuerberater das beSt für ihre digitale Korrespondenz. Die Sicherheitszertifikate, die diese Kommunikation schützen, haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen nun erstmals erneuert werden.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
UmwStE 2025 + JStG 2024: neue Spielregeln für Umstrukturierungen
Erst die Neuerungen im JStG 2024, dann der neue UmwStE 2025: Die Spielregeln zur Gestaltung von Umstrukturierungen haben sich fundamental verändert. GStB Gestaltende Steuerberatung bringt Sie mit einer Sonderausgabe und einer aktuellen Schwerpunktausgabe auf den neuesten Stand.
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Das LSG NRW (24.7.24, L 10 KR 343/24 B ER, Beschluss) hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse ihren Insolvenzantrag wegen eines Ermessensfehlers gegen einen Steuerberater zurücknehmen muss. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für das Vorgehen von Sozialversicherungsträgern bei Beitragsrückständen haben.