Um einen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen, ist ein tatsächlicher Missbrauch der Daten nicht notwendig. Es reicht die zu begründende Befürchtung, dass die Daten in die Hände Dritter gelangt sein könnten, wobei die negativen Folgen nachgewiesen werden müssen (EuGH 20.6.24, C-590/22 PS). Hingegen reicht ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO ohne nachgewiesenen immateriellen Schaden allein nicht (EuGH 4.5.23, C-300/21)
Das FA Niedersachsen (24.4.24, 13 K 114/23 und 13 K 115/23) hat entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Einreichung von Klagen auch dann gilt, wenn die Klage über das beklagte FA erhoben wird.
Berufsträgern steht seit dem 1.1.23 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, sodass gerade in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt ...
Nach Meinung des BFH und der ihm mittlerweile einhellig folgenden FGe sind Steuerberater seit dem 1.1.23 verpflichtet, das beSt aktiv zu nutzen (BFH 28.4.23, XI B 101/22). Eine aktuelle Entscheidung des X. Senats zieht diese Auffassung aber in Zweifel, weil es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehlen soll (BFH 17.4.24 – X ZB 68/23, X ZB 69/23).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gebietet kein anonymisiertes ...
Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er ...
Die 2 „Supergesetze“ 2024 – praxisgerecht aufbereitet
Gerade wurde das Wachstumschancengesetz verkündet – schon liegt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. Der Themenschwerpunkt von GStB Gestaltende Steuerberatung gibt Ihnen brandaktuelle Gestaltungstipps zu den beiden wichtigsten Reformen des Jahres.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Die 2 wichtigsten Reformen des Jahres aus Erbfolgesicht
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt auf dem Tisch. Und er hält einige Änderungen bereit, auf die Sie Ihre Mandanten jetzt vorbereiten sollten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung stellt sie Ihnen zusammen mit den wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes in einem 2-in1-Update vor.
Erfüllt ein Steuerberater seine aus dem GwG resultierenden Obliegenheiten nicht, stellt dies einen Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung dar. Dies gilt auch, wenn er Auskunftsersuchen der Berufskammer nicht beantwortet (LG Nürnberg 22.2.24, 18 StL 6/23).