Ein disziplinärer Überhang (§ 92 S. 2 StBerG) ist anzunehmen, wenn eine berufsgerichtliche Maßnahme neben einer bereits verhängten strafrechtlichen Sanktion erforderlich ist, um das Ansehen des Berufs zu wahren.
Im Lohnbuchhaltungsmandat ist der Berater nicht verpflichtet, Fragen der Sozialversicherungspflicht des Mandanten eigenständig zu klären (BGH 8.2.24, IX ZR 137/22).
Immer wieder kommt es vor, dass objektiv falsche Abschlüsse testiert werden. Zwei Entscheidungen schränken von den Insolvenzverwaltern geltend gemachte Haftungsansprüche gegen die Berufsangehörigen für die Fälle ...
Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten. Steuerberater verfügen nicht über die erforderliche Sachkunde im Sozialversicherungsrecht (LSG Baden-Württemberg 19.7.22, L9 R 2663/20).
Die Änderungen des Berufsrechts zum 1.8.23 haben auch Auswirkungen auf die bestehenden Zusammenschlüsse von Steuerberatern/Rechtsanwälten im Rahmen einer Sozietät/GbR. Dort sind in vielen Kanzleien die notwendigen ...
Unvorhersehbare Änderungen der Rechtsprechung schließen schuldhaftes Verhalten regelmäßig aus, auch wenn der Steuerberater rückblickend gegen Sorgfalts- und Beratungspflichten verstößt.
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Ein Steuerberater muss im Rahmen der ihn nach dem GwG treffenden Obliegenheiten bei geschäftlichen Vorfällen zwar eine Risikoanalyse (§ 5 Abs. 1 GwG) vornehmen. Unterlässt er deren Dokumentation (§ 5 Abs. 2 GwG), indiziert dies nicht die Verletzung der Analysepflicht. Dennoch kann nur wegen dieser Säumnisses eine Sanktion verhängt werden (BayObLG 25.5.23, 202 ObOWi 264/23).