01.12.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Neue Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern bei Steuerberatern
| Mit Beschluss vom 3.12.01 hatte das OLG Köln in einem Rechtsstreit über die Zahlung einer Vertragsstrafe wegen angeblicher Verletzung einer Mandantenschutzklausel durch einen Steuerberater zu klären, ob der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten oder den Arbeitsgerichten eröffnet war. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der beklagte Steuerberater in dem maßgeblichen vierjährigen Beschäftigungszeitraum weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person der Klägerin, einer Steuerberatungsgesellschaft, war. Er sei vielmehr als freier Mitarbeiter anzusehen gewesen mit der Folge, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt wurde (OLG Köln, 3.12.01, 8 W 15/01). |
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