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  • 22.06.2011 | Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

    Gebührenrechtliche Konsequenzen durch die Umstellung auf BilMoG

    von WP/StB Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger, Villingen-Schwenningen und StB Dipl.-oec. Norbert Leuz, Stuttgart*

    * Der Aufsatz gibt die persönliche Auffassung der Autoren wieder.  

     

    Mit dem BilMoG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu stärken. Dieses hehre Ziel hat aber seinen Preis. Bildete die eigenständige Steuerbilanz bisher die Ausnahme und die steuerliche Überleitungsrechnung die Regel, so dürfte sich dieses Verhältnis zugunsten der Steuerbilanz verschieben. In diesem Kontext stellen sich neue gebührenrechtliche Fragen.  

    Berechnung der Gebühren für die Umstellung auf BilMoG

    In der Praxis stößt das Gebührenrecht auf verschiedene Probleme:  

     

    • Nicht alle Gebührentatbestände sind bekannt und werden folglich auch nicht abgerechnet.

     

    • Die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) unterliegt nur in großen Zeitabständen einer gründlicheren Revision. Für die Abrechnung neuer Sachverhalte (die noch ohne eigene Gebührenvorschrift sind) sind noch keine gesetzlichen Vorschriften vorhanden; diese müssen durch Empfehlungen von Gebührenausschüssen ersetzt werden. Oftmals kann es dabei divergierende Meinungen geben, weil die vorgeschlagenen Bestimmungen den neuen Sachverhalt nur unvollkommen abdecken.