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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Bereicherungsrecht

    Vergütungsanspruch des Steuerberaters auch bei unerlaubter Geschäftsbesorgung möglich

    | Ein Steuerberater, der unerlaubtgeschäftsmäßig eine fremde Rechtsangelegenheit besorgt,hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Vergütung aus demnichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag. Er kann dennochmöglicherweise einen Anspruch auf die Vergütung ausungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB haben,wenn ihm nicht bewusst war, dass er gegen ein gesetzliches Verbotverstieß BGH 17.2.2000, IX ZR 50/98. |