01.08.2001 · Fachbeitrag · Berufs- und Gesellschaftsrecht
Die überörtliche Sozietät im Spannungsfeld zwischen Berufs- und Gesellschaftsrecht
| Die Zahl der überörtlichen Sozietäten steigt ständig an. Diese Form der gemeinsamen Berufsausübung wird von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten genutzt, um das Dienstleistungsangebot zu verbreitern, Wettbewerbsvorteile zu erzielen und überregional tätig zu werden. Ziel vieler solcher Zusammenschlüsse ist es, an den bedeutendsten Wirtschafts- und Finanzstandorten Deutschlands präsent zu sein. Längst sind auch Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien in den „Sog der Globalisierung“ geraten. Die Zusammenschlüsse gehen jetzt sogar über das Bundesgebiet hinaus. Mit einigen berufs- und gesellschaftsrechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer überörtlichen Sozietät entstehen können, befasst sich eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Dresden (15.8.00, OLGR 2001, 160), die im folgenden Beitrag ausführlich kommentiert wird. |
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