01.09.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Anlagevermittlung: Dürfen Steuerberater mit ihren Mandanten Erfolgsprovisionen vereinbaren?
| Ein Steuerberater darf sich vom Mandanten eine Erfolgsprovision für die Vermittlung eines Anlageobjektes versprechen lassen, wenn diese wirtschaftsberatende Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit Hilfeleistungen in Steuersachen steht und er auch keine Vergütung vom Veräußerer erhält (Kammergericht, Urt. v. 8.12.97, 10 U 7039/96, KG Report Berlin 98, 219 ff.). |
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