01.09.1999 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Anzeigenwerbung: Steuerberater dürfen auf ihr umfassendes Leistungsspektrum hinweisen
| Steuerberater dürfen mit ihrem umfassenden Angebot einer kompetenten Steuerberatung, Unternehmensberatung und Beratung zur EDV sowie Software zum Rechnungswesen werben (OLG Frankfurt, 14.8.98, 24 U 229/96, OLG-Report 99, 123 f.). |
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