01.06.2000 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Bekämpfung unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen durch Gerichte und Kammern
| Ist es jemandem untersagt worden,geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leis-ten, kanndieser schon gegen seine Unterlassungspflichten verstoßen, wenner im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen für Dritte innerhalbeiner Steuerberatungs-GmbH nicht nur als deren Hilfskraft, sonderneigenverantwortlich tätig wird. Als Indizien für dieEigenverantwortlichkeit kommen erteilte Quittungen und die Höhedes geforderten Entgeltes in Betracht OLG Köln, Beschluss v.10.9.99, 6 W 28/99. |
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