01.06.2005 | Berufsrecht
Bundesgerichtshof billigt Steuerberater-Hotline
Mit Urteil vom 30.9.04 hat der BGH entschieden, dass die steuerliche Beratung per Hotline über eine 0190er Nummer nicht wettbewerbswidrig ist. Durch einen Anruf bei der Steuerberater-Hotline kommt ein Beratungsvertrag mit dem an der Hotline beteiligten Steuerberater zustande. Die Abrechnung über eine im Minutentakt berechnete Zeitgebühr verstößt nicht gegen die StBGebV (BGH 30.9.04, III ZR 256/03, Abruf-Nr. 050897). |
Die Betreiberin einer Hotline, die selbst keine Steuerberaterin ist, vermittelt Anrufer der 0190er Nummer an bestimmte Steuerberater, die direkt am Telefon die steuerliche Beratung durchführen. Der von der Telekom abgerechnete Gesprächspreis von 3,63 DM pro Minute wurde teilweise an die Steuerberater weitergeleitet. Der BGH sah in der Telefonberatung keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des StBerG und der StBGeBV. Eine Abrechnung über die Telekom-Rechnung entspricht durchaus den Vergütungsregelungen für Steuerberater, denn nach der StBGebV ist ausdrücklich eine Berechnung von Gebühren nach dem Zeitaufwand zulässig. Der Rahmen des angemessenen Entgelts wird hierbei – begünstigt durch die Abrechnung im Minutentakt – nicht über- oder unterschritten.