01.04.2003 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Das Mandat mit Eheleuten: Schon bei Mandatsbeginn Haftungsrisiken begrenzen!
| Frage 1: Eheleute beabsichtigen, mir das steuerliche Beratungsmandat zu übertragen. Der Ehemann hat einen Gewerbebetrieb, die Ehefrau ist freiberuflich tätig. Es ist vorgesehen, dass der Berater sämtliche betrieblichen und privaten Steuererklärungen fertigen soll. Können die zu erbringenden Leistungen unbedenklich in einem Steuerberatungsvertrag zusammengefasst werden oder ist es besser, mit den Eheleuten mehrere Verträge abzuschließen? |
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