01.10.2003 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Der Steuerberater als Sanierungsberater
| Ein Steuerberater, der als Sanierungsberater tätig wird und in einem Standardschreiben an die Gläubiger seines „notleidenden“ Mandanten dessen finanzielle Situation erläutert und einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreitet, verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz (LG Dortmund 9.5.03, 3 O 663/02, DStRE 03, 1010, n.rkr.; Berufung OLG Hamm unter 4 U 82/03). |
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