01.07.2000 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker: Diese Vertrauensposition sollte angemessen vergütet werden
| Die Bundessteuerberaterkammer weist imKammerreport 5/2000 darauf hin, dass Steuerberater auch alsTestamentsvollstrecker tätig werden dürfen. Doch dieseMöglichkeit wird bisher nur von wenigen Beratern wahrgenommen.Dabei hat man als Berater gute Chancen, dieses Geschäftsfeld zubesetzen: Der Steuerberater ist in vielen Fällen eineVertrauensperson des Mandanten. Daher wird der Mandant nicht nur seineerbrechtlichen Pläne hinsichtlich seines Vermögens mit demSteuerberater besprechen. Häufig wird er diesen dannzusätzlich in der Verfügung von Todes wegen alsTestamentsvollstrecker benennen. Hier gibt es einige Regeln, die derSteuerberater unbedingt kennen sollte. |
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