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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Die Haftungsbeschränkung nach § 67a StBerG: Worauf muss der Steuerberater unbedingt achten?

    | Frage: „BeiKollegen habe ich schon häufiger gesehen, dass sie ihreAllgemeinen Geschäftsbedingungen - verbunden mit derBeschränkung der Haftung auf 2 Mio. DM - als letztes Blattin den Jahresabschluss aufnehmen. Kann ich durch diese Verfahrensweiserechtswirksam eine Haftungsbeschränkung herbeiführen, odermuss ich vor der Erstellung jeder Bilanz die Haftungsbeschränkungvom Mandanten unterzeichnen lassen? Besteht auch die Möglichkeit,eine rechtswirksame Beschränkung der Haftung dadurchherbeizuführen, dass ich anlässlich der Mandatsübernahmedie Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich derHaftungsbeschränkung vom Mandanten unterzeichnen lasse und diesesomit mit Wirkung für die Zukunft und für alle Aufträgegelten?“ |

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