01.08.2003 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Die Verschwiegenheitspflicht bei der Praxisübertragung: Bei Verkaufsabsicht sollten Sie frühzeitig vorsorgen!
| Für jeden Steuerberater kommt irgendwann der Zeitpunkt, zu dem er aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden möchte. Hatte er seine Tätigkeit bisher im Rahmen einer Einzelpraxis ausgeübt, so bietet es sich an, diese an einen anderen Steuerberater zu verkaufen. Wegen der Verschwiegenheitspflicht gibt es aber ein gravierendes Problem bei der Abwicklung eines solchen Praxiskaufvertrages. Dieses Problem sowie Lösungsmöglichkeiten möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag anhand eines vom OLG Naumburg (25.3.02, Stbg 03, 229 f.) entschiedenen typischen Praxisfalls aufzeigen. |
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