01.01.2001 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Haftungsbeschränkung nach § 67a StBerG: Welche Besonderheiten gelten für Wirtschaftsprüfer?
| Frage:„Anknüpfend an den Beitrag in KP 10/2000 „DieHaftungsbeschränkungen nach § 67 a StBerG: Worauf muss derSteuerberater unbedingt achten?“ ergeben sich für unsweitere Fragen. Wir sind Wirtschaftsprüfer, Steuerberater undRechtsanwälte. In der Sozietät betreiben wir keineWirtschaftsprüfung. Dies tun wir ausschließlich übereine eigens hierfür gegründete kleineWirtschaftsprüfungsgesellschaft. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig