01.09.1999 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Honorarrückforderung bei nicht zur Steuerberatung zugelassenen Partnerschaftsgesellschaften?
| Frage: In KP 11/98 haben Sie die Konsequenzen des BFH-Urteils vom 23.7.98 dargestellt. Danach verstößt eine Partnerschaftsgesellschaft, die nicht als Steuerberatungsgesellschaft gem. §§ 49 ff. StBerG anerkannt ist, gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Kann eine nicht zugelassene Partnerschaftsgesellschaft für die Vergangenheit Honorarrückforderungsansprüche der Mandanten abwehren? |
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