01.05.2002 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Nachbesserungsrecht und Hinweispflicht: Probleme bei mangelhafter Leistung und bei vorzeitigem Mandatsende
| Immer wieder kommt es gerade bei vorzeitiger Mandatsbeendigung zu Streitigkeiten darüber, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien in dieser Situation haben. Der Steuerberater hat bei vom Mandanten geltend gemachten Mängeln ein Interesse daran, die Gelegenheit zur Nachbesserung zu erhalten. Denn nur so kann er die Vertrauensgrundlage wiederherstellen und das Mandat vielleicht noch „retten“. Der Mandant wiederum hat ein Interesse daran, auch bei berechtigter Mandatsniederlegung durch den Steuerberater von diesem auf mögliche Rechtsnachteile hingewiesen und somit vor vermeidbaren Nachteilen durch die Mandatsniederlegung geschützt zu werden. Welche Rechte und Pflichten die Parteien haben, richtet sich in erster Linie nach dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis. In einer brandaktuellen Entscheidung hat der BGH die Beauftragung eines gewerblichen Unternehmens mit der Buchführung als Werkvertrag eingestuft und dem Unternehmer ein Nachbesserungsrecht zugestanden. Der BGH hat sich dabei auch nochmals grundlegend zu den unterschiedlichen Vertragstypen zwischen Steuerberater und Mandant geäußert. Die wichtigsten Fallgestaltungen und Problempunkte werden in diesem Beitrag erläutert. |
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