01.10.2002 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Neue Rechtsprechung zu Honorarklagen des Beraters
| Auch Steuerberater müssen heutzutage leider häufig feststellen, dass sich die „Zahlungsmoral“ der Mandanten verschlechtert hat. Sie sind daher vermehrt zu Honorarklagen gezwungen, um ihren Gebührenanspruch zu realisieren. Im Regelfall wird der Steuerberater die Klage an dem ihm nahe gelegenen Gericht am Kanzleiort erheben wollen. Doch das ist nicht immer zulässig. Die kontroverse Rechtsprechung dazu haben wir in KP 02, 31 f. bereits ausführlich dargestellt. Zwei aktuelle Urteile sind kürzlich zu diesem sensiblen Bereich ergangen, deren Ergebnis wir hier vorstellen wollen. |
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