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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    OLG Koblenz bestätigt: Mandant muss Steuerberater Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen

    | Will ein Mandant die Beseitigung der Mängel der Leistung seines bisherigen Steuerberaters durch einen anderen Berater vornehmen lassen, dann muss er dem für die Mängel verantwortlichen Steuerberater in der Regel zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen (OLG Koblenz 18.3.03, 3 U 1027/02). (Abruf-Nr. 030905) |