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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Sozietät zwischen Wirtschaftsprüfern und Anwaltsnotaren ist zulässig

    | Wirtschaftsprüfer dürfen sich mit Anwaltsnotaren in Sozietäten zusammenschließen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und eine gegenteilige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgehoben (Beschl. v. 8.4.98, 1 BvR 1773/96). |