01.11.1999 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Welche Möglichkeiten haben Partnerschaftsgesellschaften, Mandanten vor dem BFH zu vertreten?
| Frage: Partnerschaftsgesellschaften sind nach einem neuen BGH-Urteil vor dem BFH nicht vertretungsbefugt (BGH, 6.2.99, XI R 66/97, BStBl II 99, 363 ff.). Welche Möglichkeiten haben Partnerschaftsgesellschaften jetzt, Verfahren vor dem BFH durchzuführen? |
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