01.05.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Wie groß darf die Zeitungsanzeige des Steuerberaters sein?
| Seit Inkrafttreten der neuen Berufsordnung (BOStB) ist eine 13,4 x 18 cm große Zeitungsanzeige eines Steuerberaters nicht mehr als berufswidrig einzustufen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden am 2. Dezember 1997 entschieden (Az. 14 U 1007/97, OLG Report 98, 102 f.). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da gegen die Dresdener Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 292/97) eingelegt wurde. |
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