01.09.2002 · Fachbeitrag · Berufsrecht/Gebührenrecht
Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker: Honorarproblematik anhand eines Praxisfalles
| Auf das in der Regel persönliche und auf Vertrauen basierende Verhältnis des Mandanten zu seinem Steuerberater ist es zurückzuführen, dass der Berater bevorzugt mit der Aufgabe der Testamentsvollstreckung im Todesfall des Mandanten beauftragt wird. Der Berater hat bereits umfangreiche Kenntnisse über die Vermögenslage sowie einen Vertrauensvorschuss bei den Hinterbliebenen. Die Testamentsvollstreckung kann durchaus ein einträgliches Geschäftsfeld für den Steuerberater darstellen, das es zu nutzen gilt. Doch Vorsicht: Wenn man nicht vorgesorgt hat, kann die gesetzliche Regelung dazu führen, dass die Tätigkeiten des Steuerberaters nur unzureichend honoriert werden. Die Testamentsvollstreckung ist dem Bereich der Treuhändertätigkeiten (vereinbare Tätigkeiten) zuzurechnen, für die die StBGebV keine Gültigkeit besitzt. Dieser Umstand bringt vergütungsrechtliche Probleme mit sich, die im folgenden Praxisfall analysiert werden, damit Abrechnungsprobleme zukünftig nicht mehr auftreten. |
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