16.12.2010 | Bundesgerichtshof
Ermittlung des Verjährungsbeginns
Legt ein Steuerberater gegen einen Sammelbescheid mit mehreren selbstständig anfechtbaren Regelungsgegenständen einen Einspruch ein, der eindeutig auf einen Teil des angefochtenen Sammelbescheids beschränkt ist, beginnt die Verjährung eines hieraus folgenden Schadenersatzanspruchs mit dem Ablauf der Einspruchsfrist, selbst wenn zwischen dem Mandanten und dem Finanzamt später Streit über den Umfang der Anfechtung entsteht (BGH 21.10.10, IX ZR 170/09, Abruf-Nr. 103738).
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 140960