23.01.2009 | Bundesgerichtshof
Haftung bei fehlendem Hinweis auf mögliche Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes?
Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheides beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern. Dies ist jedenfalls der Fall, solange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen ergibt. Ein anderer Umstand wäre insbesondere eine in ähnlichem Zusammenhang ergangene, im Bundessteuerblatt veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Auch ist der Steuerberater im Einzelfall noch nicht verpflichtet, die Möglichkeit eines Einspruchs wegen Verletzung der Erhebungsgleichheit mit seinem Mandanten zu erörtern, wenn weder der Gesetzgeber die vorliegenden Hinweise erkennbar zum Anlass genommen hat, dem Mangel abzuhelfen, noch die Fachkreise hierauf in breit geführter Diskussion reagiert haben, so die aktuelle Entscheidung des BGH (6.11.08, IX ZR 140/07, Abruf-Nr. 090043)