01.01.2007 | Checkliste
So erstellen Sie die betrieblichen Steuererklärungen sicher und effizient
Eine der zentralen Ertragsfaktoren in Steuerberatungskanzleien ist die Erstellung der Jahresabschlüsse und der dazu gehörigen Unternehmenssteuererklärungen. Unsere Checklisten zur Jahresabschlusserstellung haben Sie sicherlich schon schätzen gelernt (KP 06, 168 und 188, Checklisten unter www.iww.de, Abruf-Nr. 062731, 062732, 062733, 062734 und 062979). Doch mit der Fertigstellung der Abschlüsse ist Ihre Arbeit in Sachen Deklarationsberatung noch nicht getan. Bei der Erstellung der Steuererklärungen gilt es auch in diesem Jahr wieder, die Flut der Neuregelungen bei der Einkunftsberechnung umzusetzen. Hier hilft Ihnen unsere Checkliste „Betriebliche Steuererklärungen“.
1. Auftrag zur Fertigung der Steuererklärung
Vor dem Erstellen des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sollten Sie zunächst Auftragsinhalt und -umfang schriftlich festlegen und eine entsprechende Honorarvereinbarung mit Ihrem Mandanten schließen. Denn wenn Sie keinen konkreten Auftrag erhalten haben, dann können Sie auch kein Honorar für Ihre Tätigkeiten verlangen. Insbesondere das Urteil des AG Oberhausen vom 27.11.01 (35 C 379/01, Abruf-Nr. 020274) muss in diesem Zusammenhang beachtet werden. Die Leitsätze lauten:
Für den Nachweis eines Auftrags müssen Sie vielmehr hinreichend darlegen, wann und wie Ihnen der entsprechende Auftrag erteilt worden ist.
2. Checkliste „Betriebliche Steuererklärung“
Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehört immens viel Papier. Doch auch der Einsatz eines Software-Programms gewährleistet nicht, dass Sie keine wichtigen Angaben vergessen – und erst recht nicht, dass Sie alle möglichen Gestaltungsmittel nutzen. Mit Hilfe unserer Checkliste bewerkstelligen Sie die Erklärungsvordrucke bequem und schnell. Punkt für Punkt haben wir Ihnen die wichtigsten Besonderheiten zusammengestellt, auf die Sie achten müssen, um Fehlerquellen zu umgehen und Gestaltungen optimal zu nutzen. So können Sie für Ihre Mandanten mehr erreichen als nur die schlichte Pflichterfüllung.
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