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  • 22.07.2011 | Delegieren und Freiraum schaffen

    Hier kocht der Chef selbst? - Rezepte für eine gelungene Delegation

    von StB Dipl.-Kffr. Cordula Schneider, Dortmund

    Kennen Sie das kleine Gedicht von Eugen Roth: Ein Mensch sagt - und ist stolz darauf - er geht in seinen Pflichten auf. Bald aber - gar nicht mehr so munter - geht er in seinen Pflichten unter! Diese Zeilen spiegeln die Arbeitsweise so manchen Steuerberaters wider. Damit es in der Praxis nicht ebenso wie in der Poesie endet, sollten Sie die folgenden Rezepte für eine gelungene Delegation einmal auf die Tauglichkeit und Umsetzung in der Praxis prüfen.  

    1. Was kann und soll delegiert werden?

    Warum der Berater delegieren sollte, erklärt sich von selbst. Daher wollen wir an dieser Stelle keine Zeit damit verschwenden! Was delegiert werden kann und sollte, ist schon interessanter. Auch hier wollen wir Ihnen keine hochtheoretische Abhandlung über das Delegieren von Verantwortung statt Aufgaben bieten. Stattdessen wird das Thema einmal von der praktischen Seite angepackt.  

     

    Natürlich braucht Delegation Vertrauen von beiden Seiten. Das alles haben Sie schon oft gehört. Was heißt das in der Praxis?  

     

    Fachliche Aufgaben können Sie (fast) immer delegieren:

    • Das Treffen der üblichen Routine-Entscheidungen z.B. in der Bilanz: AfA degressiv oder linear?
    • Die Art der Aufgabenlösung - also das „Wie?“ z.B. wird erst die AfA gebucht oder erst die Rückstellungen? (Bilanz)
    • Wird erst die Bank gebucht oder erst die Kasse? (Fibu)
    • Recherche als Grundlage für Entscheidungen - z.B. Sichtung DBA, neueste Rechtsprechung Arbeitszimmer
    • Routineaufgaben - z.B. Posteingang, EDV-Pflege
     

    Führungsaufgaben lassen sich dagegen nur sehr bedingt delegieren: