01.05.1999 · Fachbeitrag · Erfahrungsaustausch
Telefonische Anfragen
| Wie halten Sie es mit telefonischen Anfragen? Machen Sie es wie viele Ihrer Kollegen, die telefonische Anfragen gar nicht abrechnen? Entsprechend dem Standpunkt: Anfragen zur Buchführung sind mit der Buchführungsgebühr abgegolten. Von anderen Steuerberatern weiß man, sie schreiben die Zeit für telefonische Anfragen auf, sammeln diese und rechnen die Anfragen halbjährlich ab. Wir haben uns wieder in Ihrem Kreise umgehört. Lesen Sie das Ergebnis in unserem aktuellen Erfahrungsaustausch. |
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