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  • 26.02.2009 | Forderungsmanagement

    Mit Factoring für Steuerberater die Liquidität der Kanzlei nachhaltig verbessern

    von Julia Kinzler, VR FACTOREM und Claudia Specht, DATEV eG

    Ausreichende Liquidität ist nicht nur für Unternehmen, sondern mehr und mehr auch für Steuerberater ein wichtiges Thema. Laut einer Studie des Kreditversicherers Euler Hermes sind schlechte Zahlungsmoral von Kunden (82 %), Managementfehler, z.B. fehlendes Controlling (79 %), nicht erkannte Finanzierungslücken (76 %) oder ein unzureichendes Debitorenmanagement (64 %) die Hauptgründe für Forderungsausfälle und Insolvenzen. Liquidität ist damit oftmals Gesprächsthema zwischen Steuerberater und Mandant, denn angesichts der oben genannten Punkte muss verstärkt auf Liquiditätssicherung und Forderungsmanagement geachtet werden. Kanzleien werden oftmals damit konfrontiert, dass Mandanten - meist stillschweigend - das Zahlungsziel hinauszögern. Angesichts dieser Entwicklung kann Factoring ein probates Mittel sein, die Liquidität der Kanzlei nachhaltig zu verbessern und daneben den eigenen Mandanten günstige Zahlungsziele einräumen zu können.  

    1. Was ist Factoring?

    Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Waren­lieferungen und Dienstleistungen fortlaufend an ein Factoring-Institut, den sogenannten Factor. Dieser vergütet dem Kunden, zum Beispiel der Kanzlei, sofort den Gegenwert seiner Forderung und übernimmt mit dem Forderungsankauf auch das volle Ausfallrisiko. Auf diese Weise gewinnt der Kunde finanziellen Spielraum, Sicherheit und mehr Zeit, um sich auf das eigentliche Geschäft zu konzentrieren.  

    2. Welche Vorteile bietet Factoring?

    • Sofortiger Liquiditätszufluss => kurzfristige und planbare Bereitstellung von Liquidität
    • Ausfallschutz => 100-prozentiger Schutz vor Forderungsausfällen
    • Ersparnis von Zeit und Kosten => Übernahme des Debitorenmanagements in Absprache mit dem Steuerberater bzw. dem Unternehmen nach einem abgestimmten (Mahn-)Rhythmus
    • Einkaufsvorteile => Nutzung von Skonti, Senkung von Einkaufskosten
    • Wettbewerbsvorteil => Gewährung längerer Zahlungsziele für die eigenen Kunden
    • Umsatzkongruente Finanzierung => Bereitstellung nötiger Liquidität für Wachstumsphasen
    • Bilanzverkürzung und damit Verbesserung der Eigenkapitalquote => für Basel II und Ratings

    3. Wie funktioniert Factoring für Steuerberater?

    Mit Factoring gewinnt der Steuerberater zusätzliche Liquidität aus seinen Außenständen. Nach Leistung des Steuerberaters an seine Mandanten bzw. des Mandanten an seinen Abnehmer werden die zugehörigen Rechnungsdaten beispielsweise an die VR FACTOREM übermittelt. Diese kauft die Forderungen im Rahmen vorab definierter Kauflimite an. Mit diesem Forderungsankauf übernimmt die VR FACTOREM das volle Ausfallrisiko. Bis zu 90 % des Kaufpreises werden dem Steuerberater bzw. dem Mandantenbetrieb sofort ausbezahlt. Der Rest wird zunächst als Sicherheit für eventuelle Rechnungskürzungen seitens der Mandanten bzw. Abnehmer einbehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt wird bei Zahlung durch den Mandanten bzw. den Abnehmer oder spätestens 120 Tage nach Fälligkeit ausgezahlt. Beim Full-Service-Verfahren übernimmt das Factoring-Institut das gesamte Forderungsmanagement inklusive Mahn- und Inkassowesen.  

     

    DATEV und VR FACTOREM, das Factoring-Institut des genossenschaftlichen FinanzVerbundes, haben sich im Rahmen einer Kooperation zusammengeschlossen und bieten Mandanten und seit dem 8. StBÄndG im April 2008 auch Steuerberatern Factoring zusammen mit einer technischen Lösung für den Datenaustausch zwischen Factor und Kanzlei bzw. Unternehmen an. Übergreifend betrachtet gibt es drei Ansatzpunkte:  

     

    1. Steuerberater können Factoring für die eigene Kanzlei einsetzen.
    2. Steuerberater können Factoring für die Mandanten nutzen, die ihnen die Finanzbuchführung übertragen haben.
    3. Mandantenbetriebe/Unternehmen können Factoring für die eigene Finanzbuchführung vor Ort nutzen.

    4. Was sind die Voraussetzungen?