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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Fristenkontrolle

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: So begründen Sie Ihren Antrag richtig

    | Bei der Versendung fristwahrender Schriftsätze sind Fehler auf Grund "menschlichen Versagens" nie ganz auszuschließen. Auch wenn Sie Ihre Kanzlei optimal organisiert haben und bei der Fristenkontrolle nur geschultes Personal einsetzen, kann es in der Hektik des Tagesgeschäfts leicht zur Versäumung der Einspruchsfrist kommen. Hier reicht beispielsweise schon ein Eingabefehler beim Faxgerät oder Ähnliches - und schon müssen Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Damit Ihnen das zukünftig leichter von der Hand geht, wird im Rahmen dieses Praxisfalls ein Musterschreiben für eine Wiedereinsetzung vorgestellt. |