01.01.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Abrechnung von Vorarbeiten zum Jahresabschluß bei Kündigung des Mandats
| Frage: Mein Mandant kündigte im Februar 1998 zum 31.12.1997. Da bisher kein konkreter Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses vorlag, wir also den Abschluß immer ohne Sonderauftrag erstellt haben, habe ich dem Mandanten mitgeteilt, daß ihm gewisse Leistungen für die Vorbereitung des Jahresabschlusses 1997 in Rechnung gestellt werden, z.B. Ermittlung der kalkulatorischen AfA, Abstimmungstätigkeiten etc. Darf ich das? Falls ja, nach welchem Paragraphen und in welcher Höhe? |
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