01.06.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Anforderung eines Vorschusses: Ist eine abschließende Gebührenrechnung zusätzlich erforderlich?
| Frage: „Ich habe von meinem Mandanten einen Vorschuss angefordert. Nach Abschluss der Angelegenheit ergibt sich, dass sich der angeforderte und bezahlte Gebührenvorschuss betragsmäßig mit dem tatsächlich entstandenen Honorar deckt. Ist es jetzt erforderlich, dem Mandanten nochmals eine Berechnung zu erteilen oder kann die Vorschussanforderung für „endgültig“ erklärt werden?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig