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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Anforderung eines Vorschusses: Ist eine abschließende Gebührenrechnung zusätzlich erforderlich?

    | Frage: „Ich habe von meinem Mandanten einen Vorschuss angefordert. Nach Abschluss der Angelegenheit ergibt sich, dass sich der angeforderte und bezahlte Gebührenvorschuss betragsmäßig mit dem tatsächlich entstandenen Honorar deckt. Ist es jetzt erforderlich, dem Mandanten nochmals eine Berechnung zu erteilen oder kann die Vorschussanforderung für „endgültig“ erklärt werden?“ |