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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Aufwendungsersatz und allgemeine Vergütungsregelungen bei der Testamentsvollstreckung

    | Neben dem schon in „Kanzleiführungprofessionell“ 7/2000, 100 ff. ausführlich dargestelltenAnspruch des Testamentsvollstreckers auf eine angemesseneVergütung hat dieser außerdem gemäß den§§ 2218, 670 BGB einen Anspruch auf Aufwendungsersatzgegen die Erben. Wenn dazu keine Regelung im Testament getroffen wordenist, kommt es dabei häufig zu Streitigkeiten zwischen denBeteiligten. Welche Bestimmungen daher unbedingt im Testament enthaltensein sollten und welche allgemeinen Regelungen bei der Honorierung desTestamentsvollstreckers noch zu beachten sind, lesen Sie in diesemBeitrag. |