01.02.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Beratung beim Schuldzinsenabzug nicht nur gebührenrechtlich problematisch!
| Die Finanzverwaltung hat bekanntlich mitBMF-Schreiben vom 22.5.00 zu der Auslegung des § 4 Abs. 4a EStGStellung genommen. Auch wenn die Diskussion um die in der Praxis nurschwer zu handhabende und sehr aufwendige Regelung zumSchuldzinsenabzug hinlänglich bekannt sein dürfte, wollen wirneben der gebührenrechtlichen Seite auch nochmals auf diemögliche Mehrarbeit für den Steuerberater eingehen: |
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